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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der K4events

  1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.08.2022 für Leistungen von K4events, Dr.-Ing. Christian Nöding, Rodeweg 4, 34593 Knüllwald-Remsfeld – im folgenden Anbieter genannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei hierfür die Übermittlung per eMail ausreicht, solange der Absender in Form einer Unterschrift erkennbar ist.

  1. Vertragsart

Alle Verträge, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sind dem Vertragsrecht des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs unterworfen. Je nach Vereinbarung und Leistung des Anbieters sind dies Kaufverträge, Mietverträge oder Werk/Dienstverträge. Fernabsatzverträge im Rahmen der E-Bay-Plattform sind dort geregelt und unterfallen nicht den hier formulierten Bedingungen.

  1. Vertrag

Ein gegenseitiger Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande, auch wenn die Auftragsanbahnung fernmündlich oder per eMail erfolgt. Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich der Leistungsumfang gemäß Leistungsbeschreibung. Sollte der erteilte Auftrag erweitert werden, hat dies ebenfalls schriftlich zu erfolgen. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb von 3 Tagen vor Installationsbeginn bzw. Abholung der gemieteten Geräte storniert ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Gebühren zu zahlen. Bei Stornierung eines Auftrags 24 Stunden oder später vor Beginn der Vertragserfüllung sind 50 % des vereinbarten Entgelts zu entrichten.

  1. Anbieter-Pflichten

Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen nach den ihm bekannten technischen Vorgaben, Informationen und gesetzlichen Regeln auszuführen. Vom Auftraggeber erteilte Informationen jeglicher Art werden vertraulich auch über die Beendigung des Auftrags hinaus behandelt. Überlassene Unterlagen jeglicher Art werden dem Auftraggeber nach Erledigung des Auftrags zurückgegeben. Auch in diesem Zusammenhang wird Vertraulichkeit und Datenschutz zugesichert. Bei Kauf- oder Mietverträgen wird die Mangelfreiheit nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Produkthaftung zugesichert.

  1. Auftraggeber-Pflichten bei Veranstaltungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die der Anbieter für notwendig erachtet, um den Auftrag in vereinbartem Umfang und Zeit auszuführen. Zu nennen sind insbesondere: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswege, Bühnen-, Beschallungs- und Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten, wobei diese Aufzählung lediglich beispielhaft und nicht abschließend ist. Notwendig sind weiterhin der Ablauf der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten. Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung ein Informationsdefizit herausstellt, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt.

Den Auftraggeber trifft eine Aufklärungspflicht über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort bereits vor Aufnahme der Arbeiten des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Material, das der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Sollten Mängel vorliegen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Der Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, die Arbeitskoordination gemäß den Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaft sicherzustellen und dabei die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen. Der Anbieter lehnt jedwede Haftung für ihm unbekanntes Personal ab. Die Koordination beinhaltet insbesondere die Verpflichtung des Auftraggebers, verschiedene im Rahmen einer Veranstaltung tätige Unternehmen und deren Personal vor gegenseitiger Gefährdung und Behinderung zu bewahren.

  1. Auftraggeber-Pflichten bei Vermietung

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber mangelfreie Ware zur Verfügung für einen bestimmten, der Vereinbarung unterliegendem Zeitraum. Diese Ware ist spätestens am zweiten Werktag nach Ende der Mietzeit durch den Auftraggeber am Geschäftssitz des Anbieters zurückzugeben. Sollte der Auftraggeber mit der Rückgabe in Verzug geraten, wird für jeden angefangenen Tag die Tages- oder Stückpauschale zusätzlich als Verzugsschaden in Rechnung gestellt. Weiterer Schadensersatz infolge Verzugs wird ausdrücklich vorbehalten.

Der Auftraggeber hat die Ware inkl. sämtlicher Zubehörteile ebenfalls in mangelfreiem Zustand zurückzugeben. Sollten Mängel vorliegen, so hat der Auftraggeber dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Verschleißteile sind im Mietpreis enthalten. Andere Schäden sind vom Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte, durch unsachgemäße Bedienung des Auftraggebers oder dessen Beauftragte entstanden sind.

  1. Haftung

Der Anbieter haftet im Rahmen der auftragsgemäßen Tätigkeiten ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach § 823 BGB. Dies gilt insbesondere für Planungs- und Beratungsfehler und für Schäden bei Dritten, auf die sich der Schutzbereich des Auftrags erstreckt. Dabei ist die Haftung grundsätzlich auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Rahmen von Miet- und Kaufverträgen.

Sollte der Anbieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Auftrag nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dadurch eine Schadensersatzpflicht des Anbieters entsteht.

  1. Leistungsbeschreibung / Leistungsnachweis bei Veranstaltungen

Der Anbieter teilt die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung schriftlich dem Auftraggeber mit. In der nach Beendigung des Auftrags erstellten Rechnung wird der genaue Leistungsnachweis erbracht. Widerspricht der Auftraggeber dem Leistungsnachweis nicht binnen 5 Werktagen nach Rechnungszugang, ist er beweispflichtig für seine Beanstandungen.

Der Anbieter behält sich vor, nach Teilleistungen mit Nachweis Abschlagsrechnungen zu erstellen. Sollte eine Teilleistung bei Rücktritt des Auftraggebers bereits erbracht worden sein, ist die entsprechende Vergütung zu entrichten.

  1. Vergütung

Die Vergütung des Anbieters entspricht 45,00 € pro angefangene Stunde zzgl. Materialkosten in Höhe von 2% des jeweiligen Anschaffungswertes pro Tag. Zusätzliche Leistungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit deren Vergütung.

Die angegebene Vergütung enthält gem. §19 UStG. bereits die geltende Mehrwertsteuer. Auslagen seitens des Anbieters für den Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrags werden in einer separaten Rechnung unter Vorlage der entsprechenden Belege erfasst und sind sofort zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung in Schriftform beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Die Zahlungserinnerung erfolgt nach 32 Tagen, die erste kostenpflichtige Mahnung mit Verzugszinsen in Höhe von 8% (für Unternehmer), bzw. 5% (für Verbraucher) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach 37 Tagen. Die 2. Mahnung nach 44 Tagen enthält die Ankündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Weiterer Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Es wird im Rahmen von Kaufverträgen darauf hingewiesen, dass die Ware des Anbieters bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt des Anbieters steht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Umstand Dritten gegenüber offenzulegen.

  1. Verpflegung

Mehraufwendungen für Verpflegung werden mit 12,00 € Tagessatz berechnet, wenn die Verpflegung nicht vom Auftraggeber gestellt wird. Dem Auftragnehmer ist rechtzeitig – spätestens einen Tag – vor Arbeitsbeginn mitzuteilen, ob eine Eigenverpflegung notwendig ist.

  1. Reisekosten

Reisen und Transport werden nach Aufwand berechnet. Reisen mit der Deutschen Bundesbahn berechnen sich nach den Kosten für Fahrten 2. Kl. ohne Bahncard. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel werden diese nach Ticketpreis abgerechnet. Für Mietfahrzeuge wird ein Vollkaskoschutz mit einer möglichst geringen Selbstbeteiligung angestrebt. Dieser darf 500,00 € nicht übersteigen. Reisetage werden wie Pausentage mit 50 % der Tagespauschale berechnet.

  1. Schlussbestimmungen

Alle Änderungen, Einschränkungen, teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform zu ihrer Rechtswirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen nach den derzeit oder künftig geltenden gesetzlichen Vorschriften unwirksam sein, so hat dies keine Wirkung auf die übrigen Klauseln. Anstelle der unwirksamen Vorschriften treten die entsprechenden gesetzlichen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Erfüllungsort aller Leistungen aus der mit dem Auftraggeber vereinbarten Geschäftsbeziehung, sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters. Ist der Auftraggeber Verbraucher gelten die allgemeinen Vorschriften über den Gerichtsstand.